Verbraucherschutzrecht – Europäischer Gerichtshof stärkt den Verbraucherschutz – viele Verbraucherkreditverträge können widerrufen werde

Europäischer Gerichtshof stärkt den Verbraucherschutz – viele Verbraucherkreditverträge können widerrufen werden Vor wenigen Tagen, am 26.03.2020, hat der Europäische Gerichtshof ein, den Verbraucherschutz stärkendes, Urteil (Az.: C-66/19) erlassen. Dieses Urteil führt dazu, dass einige Verbraucherkreditverträge, die zwischen dem Jahr 2010 und dem Jahr 2016 abgeschlossen wurden, widerrufen und rückabgewickelt werden können. Während dieses Zeitraumes wurden für viele Baufinanzierungen, Kfz-Kredite und Leasingverträge Formulierungen in den diesbezüglichen Widerrufsbelehrungen verwendet, die gegen das Europarecht verstoßen. In einem solchen Fall führt dies dazu, dass noch heute ein Widerruf eines solchen Vertrages erfolgen kann. Ausgangspunkt war, dass dem Landgericht Saarbrücken diverse Widerrufsbelehrungen zu unklar für Verbraucher erschienen, woraufhin das Landgericht die Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof klären ließ. Daraufhin stellte der Europäische Gerichtshof insbesondere fest, dass ein Verbraucher aus einer Widerrufsbelehrung klar und deutlich erkennen können muss, wann der Beginn seines Widerrufsrechtes ist. Der Europäische Gerichtshof stärkt durch dieses Urteil massiv den Verbraucherschutz. Da die meisten Kreditverträge mit dem diesbezüglichen Kaufvertrag verbunden sind, kann in einem solchen Fall nicht nur der Verbraucherkreditvertrag, sondern auch der zugehörige Kaufvertrag widerrufen und rückabgewickelt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Zinssätze derzeit weit unter dem Niveau von damals liegen bietet ein Widerruf bereits aus diesem Grund häufig einen immensen Geldvorteil. Des Weiteren bietet dieses Urteil eine Chance für all diejenigen, die eine Rückabwicklung ihres Kfz-Vertrages erzielen möchten, was häufig bei Besitzern von Dieselfahrzeugen der Fall sein dürfte. Eine Überprüfung Ihres Vertrages kann daher lohnenswert sein.