Die Wurzeln unseres heutigen Datenschutzrechtes liegen in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG). Bereits im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht durch das „Volkszählungsurteil“ das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen […]