Sich selbst zu loben, ist nicht unser Ding. Wir überzeugen am Liebsten durch Leistung und Taten. Das Lob müssen andere über uns aussprechen. Sie sind aber bestimmt durch eine Empfehlung, einem interessanten Bericht, oder irgend einem positiven Impuls hier. Also lassen Sie es uns versuchen, am Besten in den Bereichen Wirtschafts-, Vertrags-, Pferde- und Zivil-Recht.
CHRISTINA STOLL
Bis heute sowohl als angestellte Anwältin, als auch als selbständige Rechtsanwältin tätig
2017 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, RAK Tübingen
2016/2017 Angestellt als Volljuristin in der Rechtsabteilung eines Unternehmens
2015 Zweites Staatsexamen
Juristischer Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg, Landgericht Rottweil