Bei den Zuständigkeiten der Zivilgerichte gibt es seit 01.01.2026 eine grundlegende Änderung. Es gilt seither ein neuer Zuständigkeitsstreitwert für Amts-und Landgerichte. Amtsgerichte sind jetzt bis zu einem Streitwert von EUR 10.000,- zuständig, die Zuständigkeit der Landgerichte ist nun hingegen nicht mehr ab EUR 5001,-, sondern erst ab 10.001,- gegeben, was sich aus § 23 Ziff.1 GVG ergibt. Des Weiteren wurde […]
